Im Sinne der Qualitätssicherung ist es nach Ansicht des Deutschen Fußball-Bundes seit vergangenem Jahr notwendig, dass im Bereich der Lizenzfortbildungen die Nachweise der Fortbildungseinheiten im Zeitraum der jeweiligen Lizenzgültigkeit erbracht werden. Ein „Ansammeln“ von Fortbildungsnachweisen in mehreren Verlängerungszeiträumen entfällt somit. So soll sichergestellt werden, dass aktuelle Trends und Veränderungen im Fußball und in der Trainingslehre kontinuierlich an die Trainer vermittelt werden.

Laut DFB-Ausbildungsordnung (§ 27 Gültigkeitsdauer und Verlängerung) sind alle DFB-Trainer-Lizenzen mit Datum des Erwerbs für drei Jahre bis zum 31. Dezember des betreffenden Jahres gültig (gemäß UEFA-Trainer-Konvention). Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer "ruht" die Lizenz. Auf Antrag erfolgt die Verlängerung der Lizenz um weitere drei Jahre (= Verlängerungszeitraum).

Anträge zur Lizenzverlängerung können frühestens im letzten Halbjahr vor Ablauf der Lizenzgültigkeit erfolgen. Für die Verlängerung ist jeweils die Teilnahme an den vom DFB anerkannten Fortbildungsveranstaltungen der erreichten Lizenzstufe im Umfang von 20 Lerneinheiten (LE) nachzuweisen.

Die Fortbildung hat in der vom Teilnehmer jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe und im jeweiligen Gültigkeitszeitraum der Lizenz zu erfolgen.

MM/31.01.2018