Trainer*innen mit A+, A und Pro Lizenz sind gemäß der DFB-Ausbildungsordnung angehalten, ihrer Fortbildungspflicht nachzukommen. Innerhalb von drei Jahren müssen alle Lizenzinhaber*innen 20 Lerneinheiten an Weiterbildung nachweisen. Es erfolgt kein Übertrag von zu viel absolvierten Fortbildungseinheiten, da diese im jeweiligen Gültigkeitszeitraum der Lizenz erfolgen müssen.
Die Verlängerung der alle drei Jahre ablaufenden DFB-Lizenzen (A+, A und Pro Lizenzen) erfolgt ausschließlich durch den Deutschen Fußball-Bund ab einem halben Jahr vor Gültigkeitsende der Lizenz.
Für Lizenzinhaber*innen (A+, A und Pro Lizenz), die ihre zur Lizenzverlängerung nötigen Fortbildungen ausschließlich beim Bund Deutscher Fußball-Lehrer (BDFL) absolviert haben, erfolgt der Prozess der Lizenzverlängerung automatisiert. Falls die erforderlichen Lerneinheiten gesammelt wurden, erhalten die Trainer*innen ab einem halben Jahr vor Gültigkeitsende der Lizenz eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr der Lizenzverlängerung. Sobald der*die Trainer*in diese Rechnung beglichen hat, wird die neue Lizenzkarte ausgestellt.
Bitte überweisen Sie keine Gebühren vorab. Bei der Zahlung ist die Rechnungsnummer unbedingt anzugeben. Die Bearbeitungsgebühren betragen EUR 40,00 für Lizenzen, die innerhalb der Dreijahresfrist verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist die Lizenz ungültig.
Auf Antrag erfolgt die rückwirkende Verlängerung der Lizenz um weitere 3 Jahre bei entsprechend absolvierten Lehreinheiten (pro dreijährigem Gültigkeitszeitraum 20 LE (max. 80 LE)). Die Verlängerungsgebühr beträgt bei mehreren Gültigkeitszeiträumen 80,00 €.