Verträge immer schriftlich schließen
Ob in der Wirtschaft, im Privatleben oder im Sport: Ein guter Vertrag ist die wichtigste Basis für ein effektives Vorgehen und eine gute, erfolgreiche Zusammenarbeit.
In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Streitigkeiten über den Abschluss von Trainerverträgen bzw. den Inhalt der Verträge oder die Vertragsbedingungen gekommen. Es gibt offenbar immer noch zahlreiche mündliche Vertragsregelungen, die per Handschlag besiegelt wurden bzw. werden. Dabei sind derartige mündliche Vereinbarungen im Streitfall kaum oder schwer für Trainer*innen nachzuweisen.
Die Trainer*innen sollten, da sie in der Regel Arbeitnehmer*innen sind, schriftliche Arbeitsverträge abschließen und sich möglichst nicht auf andere vertragliche Regelungen einlassen. Der BDFL schlägt seinen Mitgliedern exemplarisch einen Musterarbeitsvertrag vor, wobei es selbstverständlich ist, dass nicht oder so nicht getroffene Vertragsbedingungen
durch Streichen der betreffenden Passagen oder Einfügen anderer Bedingungen schriftlich festgehalten werden sollten.